Wir lassen die Landwirte nicht „auf dem Trockenen sitzen“
Der Finanzausschuss hat heute im Rahmen des Gesetzes zur Einführung von
Sondervorschriften für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien
auch eine wesentliche Änderung im Versicherungsteuergesetz beschlossen. Dazu
erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje
Tillmann und der Berichterstatter Carsten Brodesser:
„Mit der Gesetzesänderung wird die Versicherungsteuer für das Risiko „Dürre“ von
19% auf 0,03 % gesenkt. Die zunehmenden Extremwetterlagen auch in Deutschland
machen erforderlich, neben Gefahren wie Hagelschlag, Sturm, Starkfrost,
Starkregen oder Überschwemmungen auch Dürreschäden in den Katalog der
wetterbedingten Extremwetterereignisse in das Versicherungsteuergesetz mit
aufzunehmen.
Wir geben damit ein deutliches Signal an die Landwirtschaft zur verbesserten
betrieblichen Eigenvorsorge. Die landwirtschaftlichen Betriebe können sich
dadurch bereits in diesem Jahr gegen dürrebedingte Ertragsausfälle zu
vergünstigten Konditionen absichern.
Das ungewöhnliche Vorgehen ist dem Umstand geschuldet, dass das
Versicherungsteuergesetz erst im Herbst in das parlamentarische Verfahren
eingebracht wird und damit die Landwirte im schlechtesten Fall einen erneuten
Dürresommer ohne Versicherung überstehen müssten. Wir haben jetzt dafür gesorgt,
dass die Begünstigung rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft tritt und damit auch
jene Versicherungsnehmer begünstigt werden, die bereits jetzt einen
Versicherungsschutz haben.“
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