Heute steht das Thema „Verbot der Kleingruppenkäfige für
Legehennen“ erneut auf der Tagesordnung des Bundesrates. Die
Initiatoren des Antrages, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen,
fordern die Bundesregierung auf, der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts Rechnung zu tragen und ein Verbot der
Haltung von Legehennen in so genannten Kleingruppen in der
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung festzuschreiben. Der Deutsche
Tierschutzbund unterstützt die Initiative, der nun auch das Land
Bremen offiziell beigetreten ist. Scharfe Kritik gibt es in Richtung
der Geflügelindustrie, die bei einem Verbot unbegründete und
exorbitant hohe Ausgleichszahlungen verlangen will.
„Wir begrüßen die Länderinitiative außerordentlich. Das
millionenfache Hühnerelend muss beendet werden. Das Verbot muss jetzt
kommen. Anderenfalls befürchten wir, dass die Geflügelindustrie noch
schnell Baugenehmigungen forciert, um danach auch für diese Anlagen
Bestandsschutz zu beanspruchen. Diese Tricksereien kennen wir schon,
die gilt es zu verhindern“, so Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen
Tierschutzbundes. Gleichzeitig erhöht der Verband auch den Druck in
Richtung Bundesregierung: „Frau Aigner hat einen Verordnungsentwurf
angekündigt. Ihr Wort gilt, auf Zeit darf nicht gespielt werden.“
Die neuerliche Debatte über ein Verbot der Käfige für Legehennen
wurde durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) zur
Normenkontrollklage des Landes Rheinland-Pfalz möglich. Das BVG
erklärte die derzeit gültige Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung/
Kapitel Legehennen, in der die Kleingruppenkäfige und damit nur ein
DIN-A4-Blatt Platz pro Tier erlaubt sind, für verfassungswidrig. Der
Deutsche Tierschutzbund kritisierte die neuen Käfigsysteme von Beginn
als nicht tiergerecht. Führende Wissenschaftler bestätigen das.
Ein Hohn sind für den Deutschen Tierschutzbund Pläne des Deutschen
Bauernverbandes und auch der Geflügelindustrie, lange
Bestandsschutzfristen für bestehende Käfiganlagen und zudem
Schadensersatzzahlungen im Falle eines Verbots zu verlangen. „Der
niedersächsische Geflügelverband denkt an 300 Millionen Euro
Schadenersatzforderungen im Verbotsfall. Das ist nicht nur
scheinheilig, sondern geradezu unverfroren“, kritisiert Apel. „Am
Tag, als der Bundesrat 2006 die Käfige mit Mehrheit einführte, hat
die rheinland-pfälzische Landesregierung die Normenkontrollklage
angekündigt. Jeder, der die Käfige gebaut hat, wusste, dass dies in
einem rechtlich unsicheren Raum passiert.
Unabhängig von der Entscheidung für ein Verbot der
Kleingruppenkäfige gilt es, den bereits beschlossenen Tierschutz-TÜV
umzusetzen. Mit dem Tierschutz-TÃœV, der sowohl Haltungssysteme als
auch Transport- und Schlachteinrichtungen umfasst, soll
sichergestellt werden, dass nur noch auf Tiergerechtheit geprüfte
Einrichtungen in den Verkehr gebracht werden.
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