Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum
Sorgerecht für unverheiratete Väter kommentiert die in Erfurt
erscheinende „Thüringer Allgemeine“ (Mittwochsausgabe):
„Dieses Urteil war überfällig. Auch Väter, die mit der Mutter
ihres Kindes nicht verheiratet waren, besitzen nach der Trennung
einen Anspruch auf Sorgerecht. Dabei geht es nicht nur darum, Väter
zu ihrem natürlichen Recht kommen zu lassen. Das Verfassungsgericht
bleibt damit auch seiner vor etlichen Jahren eingeschlagenen Linie
treu: Das Kindeswohl steht über allem. Und Kinder, das sagen die
Forschung und der gesunde Menschenverstand, benötigen für eine gute
Entwicklung auch die väterliche Liebe – sofern sie denn vorhanden
ist. Doch Karlsruhe stärkt nicht nur die Position von Vätern und
ihren Kindern, sondern schwächt zugleich jenen Automatismus, der
Verheiratete besser stellt als den Rest der Menschheit. Natürlich
stellt das Grundgesetz die Ehe unter einen besonderen Schutz. Doch
das bedeutet im Umkehrschluss eben nicht, dass Menschen benachteiligt
werden dürfen, nur weil sie sich für eine nichteheliche Gemeinschaft
entschlossen hatten. Das sollte im Übrigen auch für homosexuelle
Partnerschaften gelten.“
Pressekontakt:
Thüringer Allgemeine
Redaktion
Markus Stelle
Telefon: 0361/2275130
m.stelle@thüringer-allgemeine.de