Zweitmarkt geschlossener Fonds im 1. Halbjahr 2014: Geringeres Handelsvolumen durch Sondereffekte

Immobilienfonds mit erneutem Rekordkurs von 812,5 Prozent
Immobilienfonds mit erneutem Rekordkurs von 812,5 Prozent
40jähriger Immobilienfonds erzielt Rekord-Kurs von 775 %
Neue Handelsplattform der Fondsbörse Deutschland setzt Standard im Zweitmarkt geschlossener Fonds
Berliner Versicherungsexperte Schwintowski fordert ein Stornoverbot der Lebensversicherung. Dies steht in krassem Gegensatz zur Auffassung der Verbraucherschützer, ausscheidende Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven zu beteiligen. Policen Direkt, Marktführer im Zweitmarkt setzt sich für eine Kompromisslösung ein.
Die vom Finanzausschuss des Bundestages beschlossene Neuregelung der Bewertungsreserven bei Lebensversicherungen wird von Policen Direkt ausdrücklich begrüßt. Die Regelung stärkt die Position der Versichertengemeinschaft und verbessert die Funktion des Zweitmarktes durch eine verbesserte Planungssicherheit. Vor übereilter Kündigung wird gewarnt, da diese den Versicherungsnehmer benachteiligt. Hinter derartigen Aufrufen verbergen sich in der Regel dubiose Ankäu
„SCHUFA-freie Kredite“ ohne Sicherheiten gibt es nicht. Wer jedoch über eine Kapitallebensversicherung verfügt, hat weitaus bessere Karten!
Zweitmarkt für Versicherungsnehmer mithilfe von Spezialisten
Aktuell warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor Betrügern auf dem Lebensversicherungs-Zweitmarkt. Das LV-Doktor-Team ist davon nicht betroffen und distanziert sich außerordentlich von diesen Geschäftspraktiken. LV-Doktor (www.lv-doktor.de) lässt sich seit Jahren freiwillig in regelmäßigen Abständen von der BaFinüberprüfen.
Durch Weiterführung der Policen zur Marktführerschaft
Erneuter Erfolg für die LV-Doktor-Anspruchsgemeinschaft (www.lv-doktor.de): Die Aachen Münchener Lebensversicherung AG zahlt alle durch die vorzeitige Kündigung der fondsgebundenen Rentenversicherung erlittenen Verluste. Die LV-Doktor-Anspruchsgemeinschaft klagte mit Erfolg gegen dieÜbervorteilung der Lebensversicherungsinhaber bei vorzeitiger Vertragskündigung.