FHG Zweitmarkt- Erfolgreich als Finanzinstitut gemäß § 32 KWG
Bereits seit dem 1. Januar 2017 ist die FHG ein geprüftes Finanzinstitut und verfügt über eine Erlaubnis gemäß § 32 Absatz 1 Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG). Es galt somit neue Regularien und Vorschriften umzusetzen und anzuwenden. Es wurden neue Kontrollsysteme in den Bereichen Risikomanagement, Compliance und der Vermeidung von Geldwäsche eingeführt. Um effizienter zu werden, […]