Mut zur Wahrheit

Klarstellung zum wohlwollenden Arbeitszeugnis: Arbeitnehmer müssen sich grundsätzlich mit der Note „befriedigend“ im Zeugnis zufriedengeben, wenn sie eine durchschnittliche Arbeitsleistung erbracht haben. Wenn sie ein Arbeitszeugnis begehren, das der Schulnote „gut“ bzw. „sehr gut“ entspricht, müssen sie den Nachweis dafür liefern. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit seiner Entscheidung vom 18.11.2014 (Az. 9 AZR 584/13) klargestellt und damit die Rechte von Arbeitgeber

Aktiv-Sportpark Moers: Kooperation setzt neue Maßstäbe

Erstmalig trafen sich die PremiumPartner des Aktiv-Sportparks Moers zu einem zwanglosen Gedankenaustausch bei leckerem Essen und Trinken. Rund 60 Vertreter von Unternehmen, Dienstleistern und Freiberuflern kamen zusammen, um sich besser kennenzulernen. Ziel der Kooperation ist es, möglichst viele Menschen für den Fitnessgedanken zu begeistern.