Gewünschte Kündigung: Arbeitnehmer will gekündigt werden, Arbeitgeber weigert sich – was tun?

Warum eine gewünschte Kündigung? Wussten Sie schon? Bei einer Kündigung seitens des Arbeitgebers haben Sie nur 3 Wochen Zeit eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Prüfen Sie jetzt die Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung Eigene Kündigung des Arbeitnehmers nachteilig Der Arbeitnehmer könnte natürlich auch selbst kündigen. In diesem Fall gibt es aber zum einen vom Arbeitgeber keine Abfindung. Zum anderen […]

Halbjahreszeugnisse: Wie spricht man darüber mit seinem Kind?

Tipps für Eltern von Bildungsexpertin Swantje Goldbach.

Berlin, 20. Januar 2016. Das neue Jahr hat gerade angefangen, da stehen die wichtigen Halbjahreszeugnisse an. „Bei schlechten Noten sollten die Eltern nicht schimpfen, denn dann ist mit ihrem Kind kein Austausch Kind mehr möglich“, betont Swantje Goldbach, Pädagogische Leiterin vom Lernwerk. „Wichtig ist es, die Ursachen der schlechten Leistungen gemeinsam herauszufinden.“ Folgende Tipps gibt die Expertin zum Umgang mit dem

Ohne Notendruck fürs Leben lernen

Stuttgart/Hamburg, 21.Juli 2015/ HKU/CU. Ein „gutes Zeugnis“ ist eins, das den Kindern Mut macht, weil sie sich in ihren Stärken erkannt fühlen können. Auf dieser Grundlage können sie auch Schwächen angstfrei überwinden. Darauf weist der Bund der Freien Waldorfschulen (BdFWS) zur Zeugnisvergabe am Schuljahrsende hin.

Mut zur Wahrheit

Klarstellung zum wohlwollenden Arbeitszeugnis: Arbeitnehmer müssen sich grundsätzlich mit der Note „befriedigend“ im Zeugnis zufriedengeben, wenn sie eine durchschnittliche Arbeitsleistung erbracht haben. Wenn sie ein Arbeitszeugnis begehren, das der Schulnote „gut“ bzw. „sehr gut“ entspricht, müssen sie den Nachweis dafür liefern. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit seiner Entscheidung vom 18.11.2014 (Az. 9 AZR 584/13) klargestellt und damit die Rechte von Arbeitgeber

Arbeitsrecht: Bewertung in Arbeitszeugnissen – wie zufrieden muss man sein?

Durchschnittliche Leistungen erhalten in der Schule die Note befriedigend. Eine bessere Note muss sich der Schüler durch nachgewiesene Leistung erarbeiten. Angelehnt an das Schulnotensystem gilt dieser Grundsatz seit jeher auch im Arbeitsrecht, d. h. für ein besseres als ein durchschnittliches Arbeitszeugnis muss der Arbeitnehmer den Nachweis erbringen.