Bekämpfung von Steuerhinterziehung

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München, 20.02.2012, bereits im September 2011 hofften viele Anleger, die Zertifikate von Lehman durch ihre Bank vermittelt erhielten, auf durchschlagende Urteile des Bundesgerichtshofes.
Die auf Anlegerschutz und Anlegerrecht spezialisierte Kanzlei KAP Rechtsanwälte mit Sitz in München berichtete bereits, dass der Bundesgerichtshof am 27.09.2011 in zwei Verfahren – Az. XI ZR 178/10 und XI ZR 182/10 – über Klagen von Anlegern der Hamburger Sparkasse (kurz: Haspa) entschieden
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München, September 2011; Lang hatten die Anleger auf Urteile des Bundesgerichtshofs zum Thema Lehman-Pleite gewartet. Am 27.09.2011 entschied der Bundesgerichtshof nunmehr in zwei Verfahren – Az XI ZR 178/10 und XI ZR 182/10 – über Klagen von Anlegern, die Lehman Zertifikate durch die Hamburger Sparkasse (kurz: HASPA) vermittelt erhielten.
Es ist die erste Ernüchterung für viele Betroffene der Lehman-Pleite. Mit Urteilen vom 27. September 2011 (Aktenzeichen: XI ZR 178/10 und XI ZR 182/10) wies der BGH jetzt die Revisionen zweier Kleinanleger zurück, nachdem diese bereits in der Berufungsinstanz am Oberlandesgericht Hamburg gescheitert waren. Damit endeten zwei Prozesse, deren Ausgang von den Medien und der Öffentlichkeit genau beobachtet wurden. Hierbei ging es nicht nur um die Rückforderung von eingesetzt
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