Nur jedes tausendste Unternehmen Deutschlands erreicht die Nominierungsliste. Die Wolf Spedition gehört dazu. Ein großer Erfolg für das mittelständische Unternehmen mit Sitz in Sinsheim. Die Nominierung zu diesem Wettbewerb, zu dem man sich nicht selbst bewerben kann, gilt als Eintrittskarte ins „Netzwerk der Besten“. Denn als einziger Wirtschaftspreis Deutschlands betrachtet der „Große Preis des Mittelstandes“ […]
Ein Gast eines Hotels war mit seinem dortigen Besuch nicht einverstanden und verfasste auf einem Onlineportal eine Bewertung über die Unterkunft, die er mit der Überschrift „Für 37,50 pro Nacht und Kopf im DZ gabs Bettwanzen“ versah. Der Betreiber des Bewertungsportals verwendete eine Wortfiltersoftware, die Beleidigungen und Schmähkritik aussortiert. Die vorgenannte Bewertung wurde jedoch als unauffällig eingestuft und automatisch veröffentlicht.
Was wirklich hinter seinem Erfolg steht – Live am 28. Oktober 2014 in der Festhalle Frankfurt
"Wenn Sie Erfolg haben wollen, sind Fehler Ihre Freunde."
Im letzten Newsletter berichtete der Autor bereits über eine Entscheidung des VG Ansbach hinsichtlich der Zulässigkeit von Dashcams unter den Gesichtspunkten des Datenschutzrechts. In einem derzeit anhängigen Zivilverfahren hat sich das Amtsgericht München ebenfalls mit dieser Fragestellung beschäftigt und hierzu umfangreich Stellung genommen.
Wenn Sie Erfolg haben wollen, sind Fehler Ihre Freunde.
Was wirklich hinter seinem Erfolg steht ? Live am 28. Oktober in Frankfurt und 23. November in Berlin
Dashcams – also Videokameras die auf dem Armaturenbrett (englisch: dashboard) installiert werden und den Verkehr fortwährend filmen – erfreuen sich im Ausland (vor allem in den Vereinigten Staaten von Amerika und in der russischen Föderation) bereits sehr großer Beliebtheit und werden auch in Deutschland immer populärer. Viele Autofahrer möchten durch den Einsatz einer solchen Kamera bei einem späteren Unfall oder Verkehrsverstößen Beweise für das F
Mit Urteil vom 08. April 2014 entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg über die Gültigkeit der Richtlinie 2006/24/EG. Diese – für die Staaten der EU verbindliche – Richtlinie war die Grundlage für nationale Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung.
Der BGH entschied Anfang April 2014 über die Zulässigkeit einer Werbeaktion eines Elektronik-Fachmarktes, der Schülern Rabatte für bestimmte Schulnoten versprach.