Die Verrechnung von Wohnwert und Unterhalt

Die Höhe des Ehegattenunterhalts innerhalb der Trennungszeit und nach erfolgter Scheidung wird durch die mietfreie Nutzung von Wohnungen oder Häusern beeinflusst. Die Grundlagen der Verrechnung dieses, Wohnwert genannten, Vorteils mit der Unterhaltsleistung schildern die Münchner Familienrechtsexperten der Anwaltskanzlei Dittenheber & Werner.