Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin zu den Rechten des Vermieters und des Mieters bei Wohnflächenunterschreitung
Neben der Wohngegend ist die Größe der Wohnung die wohl wichtigste Grundlage für einen Mietinteressenten, sich für eine Wohnung zu entscheiden. Wie selbstverständlich lesen wir im Mietvertrag etwa: 3 Zimmer, Küche, Flur, Bad, EBK, sanierter Altbau, Parkett neu, ca. 96,45 m². Alle Informationen k&oum
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck Berlin zu den Rechten des Vermieters und des Mieters bei Wohnflächenunterschreitung von mehr als 10 %