Personenbezogene Daten: Fehlender Datenschutzbeauftragter ist kein Freibrief

Wenn Unternehmen mehr als neun Mitarbeiter beschäftigen, die personenbezogene
Daten elektronisch verarbeiten, benötigen sie einen Datenschutzbeauftragten. Darauf
weist das Unternehmensportal MittelstandsWiki hin.

Dennoch ist die Klausel, die den Datenschutzbeauftragten vorschreibt, kein Freibrief für
kleinere Firmen, sorglos mit Informationen zu hantieren: „Die Anforderungen bestehen
genauso, nur dass Sie keine Person einstellen müssen, die das kontrolliert“, erklä