Landgericht Stuttgart: unwirksame Widerrufsbelehrung bei Sparda-Bank Baden-Württemberg

Gute Chancen für Kreditnehmer zur Durchsetzung des Widerrufsrechts

Neckargemünd 23.07.2015 – Die von der Sparda Bank Baden-Württemberg in drei im Jahr 2008 abgeschlossenen Darlehensverträgen verwendeten Widerrufsbelehrungen sind fehlerhaft. Zu diesem Ergebnis kam das Landgericht Stuttgart in seinem Urteil vom 12. Mai 2015 (Az.: 25 O 221/14 – nicht rechtskräftig). Das Landgericht bestätigte damit den durch den Kreditnehmer erklärten Widerruf.

Nach Ansicht des

CLLB Rechtsanwälte informieren: Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen ab dem Jahr 2010 können nach Urteil des OLG München unwirksam sein

München, 22.07.2015: Das Oberlandesgericht München hat in einem Urteil vom 21.05.2015 (Az. 17 U 334/15) entschieden, dass die von einer Sparkasse in den Jahren 2011 und 2012 in Darlehensverträgen verwendeten Widerrufsbelehrungen fehlerhaft sind. Das Oberlandesgericht München urteilte, dass die Kläger noch nach Ablösung der Darlehen und Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigungen den Widerruf jeweils wirksam erklären und die Vorfälligkeitsentsch&aum

Sparda Bank Baden-Württemberg: Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen fehlerhaft

Kreditnehmer können Verträge widerrufen

Neckargemünd 07.07.2015 – Die von der Sparda Bank Baden-Württemberg verwendeten Widerrufsbelehrungen im Zusammenhang mit Verbraucherdarlehensverträgen (Immobilienfinanzierungen) sind in zahlreichen Fällen fehlerhaft. Für Darlehensnehmer der Sparda Bank Baden-Württemberg bieten diese Fehler die Chance, Ihre in den Jahren 2003 – 2010 abgeschlossenen Darlehensverträge auch heute noch zu widerrufen und so vom derze

Niedrige Zinsen nutzen – Kreditverträge jetzt umschulden

Die Zinsen für private Darlehen sind derzeit auf einem historischen Tiefstand. Kredite sind so günstig zu bekommen, wie nie zuvor. Doch wer bereits vor einigen Jahren einen Kreditvertrag (z.B. für den Erwerb einer Immobile) abgeschlossen hat, stellt jetzt fest, dass der damals relativ günstige Zins von den derzeit angebotenen Zinsen deutlich unterboten wird.

Widerrufsbelehrung bei verbundenen Verträgen – Umgehung möglich

Widerrufsbelehrung bei verbundenen Verträgen – Umgehung möglich

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner betreuen derzeit einen Rechtsstreit, wo es um die Klärung einer wirksamen Widerrufsbelehrung eines Darlehensvertrages geht, welcher mit einer Restschuldversicherung verbunden ist.

Die Eheleute hatten im Jahr 2009 bei der Commerzbank einen Darlehensvertrag abgeschlossen. Hierbei wurde ihnen geraten, zugleich eine Restschuldversicherung abzuschließen, welche verschiedene Risiken abdeckt. So sei die Darlehensbewilligung keiner