Gekündigter Darlehensvertrag – Widerruf noch möglich

In seinem Urteil vom 20.04.2015 Az.: 6 O 9499/14 stellte das Landgericht Nürnberg-Fürth fest, dass der Widerruf eines bereits drei Jahre früher außerordentlich nach § 490 II BGB gekündigten Darlehensvertrages nicht verwirkt war.

Der Sachverhalt der Entscheidung

Im August 2011 hatte die Darlehensnehmerin und Klägerin den bei der Beklagten im März 2009 geschlossenen Verbraucherdarlehensvertrag nach § 490 II BGB außerordentlich gekündigt.

Aktuelle Entwicklung bei Widerruf eines Immobiliardarlehensvertrages

Darlehensnehmer, die ab November 2002 einen Kredit zur Finanzierung einer Immobilie aufgenommen haben, können diesen auch heute noch widerrufen und sich von Ihrem Vertrag lösen, um einen neuen, günstigeren Kredit aufzunehmen. Auch bereits abgelöste Darlehen können widerrufen werden, um gezahlte Vorfälligkeitsengelte zurückzufordern.