Entscheidung des BGH zur Zulässigkeit von „Tippfehler-Domains“
Mit Urteil vom 22. Januar 2014 hat sich der I. Zivilsenat des BGH mit der Zulässigkeit eines Domainnamens beschäftigt, der sich in an einem bekannten Domainnamen orientierte und sich von diesem nur durch einen bewusst eingebauten Rechtschreibfehler unterschied.