„Gefällt mir“Buttons verstoßen meist gegen Datenschutz – Aber: Sie sind kein Verstoßgegen das Wettbewerbsrecht

„Gefällt mir“Buttons verstoßen meist gegen Datenschutz – Aber: Sie sind kein Verstoßgegen das Wettbewerbsrecht

Mannheim, 17. Oktober 2011. Online-Händler, die mit Facebook-Buttons"Gefällt mir"arbeiten, bewegen sich auf rechtlich dünnem Eis. Meist stellen sie ein Verstoßes gegen die gültigen Datenschutz-Richtlinien dar. Allerdings kann das nicht auch gleichzeitig als Wettbewerbsverstoßgewertet werden. Darauf weist iclear (www.iclear.de), das schnelle, einfache und sichere Bezahlsystem im Internet, hin.