Unterschiedliche Preisangaben können irreführende Werbung darstellen

Unternehmen bewerben ihre Produkte nicht selten mit Sonderpreisen, um den Absatz zu steigern und auf diesem Wege noch unschlüssige Kunden zum Kauf zu bewegen. Da der Weg über die Preissensibilität eines der effektivsten Werbemittel darstellt, machen Unternehmen in großem Umfang Gebrauch davon.

Dabei gilt es jedoch vor allem für große Unternehmen mit einem Netz von Filialen, stets einheitlich aufzutreten, bzw. Unklarheiten vorzubeugen.

Werbung mit „Made in Germany“ oder „Produziert in Deutschland“ setzt die Durchführung aller wesentlichen Herstellungsschritte in Deutschland voraus

Für Unternehmen ist die Bewerbung der eigenen Produkte von herausragender Bedeutung, weshalb stets Merkmale in den Vordergrund gestellt werden, die geeignet erscheinen, potentielle Kunden zum Kauf zu bewegen.

Dabei wird häufig auch durch Hinweise wie „Produziert in Deutschland“ oder „Made in Germany“ auf Deutschland als Herstellungsland Bezug genommen.

Werbung mit Garantie muss keine konkreten Angaben über die Garantie enthalten

Viele Unternehmen machen von der Möglichkeit Gebrauch, in der Werbung für ihre Produkte besonders auf Garantien hinzuweisen, um so potentielle Käufer zu überzeugen.

Lange herrschte die Auffassung vor, bereits die Werbung mit einer Garantie müsse konkrete Angaben über die Rechte des Garantieempfängers und die Geltendmachung der Garantie enthalten.

Kein Wettbewerbsverstoß durch Einbindung des Facebook „Gefällt mir“ Buttons

Facebook wird in der heutigen Zeit als Werbe- und Marketinginstrument für Unternehmen immer bedeutender. Im Allgemeinen stellt das Internet einen der wichtigsten Marktplätze überhaupt dar. So überrascht es auch nicht, dass immer mehr Internetseiten mit den „Gefällt mir“ Buttons von Facebook versehen werden.
Dabei handelt es sich um die Möglichkeit, Facebook-Freunde durch das Klicken des Buttons auf die besuchte Internetseite aufmerksam zu machen, indem ein Link au

Vergleichsplattformen für Vergleichsplattformen vorerst zulässig

Im Internet gibt es zahlreiche Vergleichsplattformen, die eine Vielzahl von Produkten und deren Hersteller, bzw. Vertreiber miteinander vergleichen, z.B. nach Preisen, Verfügbarkeit etc. (Bsp: autoscout24.de)

Darüber hinaus hat sich ein weiterer Markt entwickelt, nämlich Vergleichsportale für soeben beschriebene Portale, also Internetseiten, die wiederum die Angebote der Vergleichsportale miteinander vergleichen und anhand gewisser Kriterien gegenüberstellen.

Ob diese