Bach-Blütenprodukte dürfen nicht mit bestimmten gesundheitsbezogenen Aussagen beworben werden

Der Beklagte, der Betreiber einer Versandapotheke, bietet unter anderem sog. Bach-Blütenprodukte an, welche er unter anderem mit den Hinweisen bewarb, diese würden von Kunden „in emotional aufregenden Situationen wie zum Beispiel einer Flugreise, einer Prüfung, einem Zahnarzttermin …“ verwendet oder könnten „uns unterstützen, emotionalen Herausforderungen zu begegnen“

Smart Variant.con 2014

Vom 23. bis 24. Juni 2014 lud we.CONECT Experten und Entscheidungsträger von führenden Unternehmen der Branche zur Smart Variant.con 2014 ein, um Strategien, Prozesse, Lösungsansätze und konkrete Projekte zur Realisierung eines prozessual sinnvollen, effizienten und logischen Variantenmanagements vorzustellen und zu diskutieren.

Im Rahmen der Smart Variant.con 2014, der wichtigsten interaktiven Varianten & Komplexitäts-management Konferenz in D|A|CH, stellten &uuml

OLG Köln: wettbewerbliche Eigenart von Produktverpackungen Urteil des OLG Köln vom 20. Dezember 2013 – 6 U 85/13

Die Klägerin in diesem Verfahren vertreibt unter anderem die berühmten „Snickers“ und „Bounty“-Riegel. Die Beklagte trat mit den Produkten „Winergy“ und „Wish“ auf einer Süßwarenmesse auf. Die Klägerin war der Auffassung, die Aufmachung der Verpackung der Produkte „Wish“ und „Winergy“ lehnten sich zu stark an die Verpackungen der Produkte „Snickers“ und „Bounty“ an und verletzen daher ihre Rechte. Das Landgericht Köln gab der Klage in erster Instanz statt, die Beru