Unternehmensexistenz bedroht: smart things verteidigt Markenrechte gegenüber Samsung

Unternehmensexistenz bedroht: smart things verteidigt Markenrechte gegenüber Samsung

Die smart things solutions GmbH, Weßling bei München, verteidigt in einer markenrechtlichen Auseinandersetzung ihre smart things Marke gegenüber der Samsung Electronics GmbH. Die Produkte der Marke smart things werden weltweit unter anderem eingesetzt für Home-Automation-Lösungen auf Basis des Apple iPads. Da Samsung Electronics zu einem späteren Zeitpunkt die Marke "Samsung SmartThings" für die EU angemeldet hat und es seitdem zu Verwechslungen komm

Marken-, Wettbewerbsrecht: Hinweis auf fremde Marken in vergleichender Werbung zulässig

Marken-, Wettbewerbsrecht: Hinweis auf fremde Marken in vergleichender Werbung zulässig

Vergleichende Werbung ist ein beliebtes Mittel, um sein eigenes Produkt im Vergleich mit Konkurrenzprodukten hervorzuheben. Hierbei werden auch die Marken der Konkurrenz genannt. Der BGH hat nun in einer Entscheidung vom 2.4.2015, I ZR 167/13, die kürzlich veröffentlicht wurde, festgestellt, dass dies unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist.

Werbung mit „Sternchentexten“: Verweis auf Internet-Seite unzulässig!

„Kleingedrucktes“ begegnet uns in der Werbung allenthalben, oft in Form von Sternchentexten und Fußnoten, welche ein plakativ herausgestelltes Sonderangebot näher erläutern. Demgemäß ist in der modernen Rechtsprechung anerkannt, dass derartige „Blickfangwerbung“, d. h. das Herausstellen einer Werbeaussage, welche durch einen Fußnotentext näher erläutert wird, grundsätzlich wettbewerbsrechtlich zulässig ist, da der Verbraucher heute an diese Ar

Urteil des BGH zur Haftung des Betreibers eines Hotelbewertungsportals

Ein Gast eines Hotels war mit seinem dortigen Besuch nicht einverstanden und verfasste auf einem Onlineportal eine Bewertung über die Unterkunft, die er mit der Überschrift „Für 37,50 pro Nacht und Kopf im DZ gabs Bettwanzen“ versah. Der Betreiber des Bewertungsportals verwendete eine Wortfiltersoftware, die Beleidigungen und Schmähkritik aussortiert. Die vorgenannte Bewertung wurde jedoch als unauffällig eingestuft und automatisch veröffentlicht.