Zeitwertkonten – durch Finanzgerichtsurteil droht Ungemach
Duisburg,den 01.09.2011 – Finanzgericht entscheidet, dass die Beiträge aus einer Entgeltumwandlung für ein Arbeitszeitkonto als sofortiger Lohnzufluss zu versteuern sind.
Duisburg,den 01.09.2011 – Finanzgericht entscheidet, dass die Beiträge aus einer Entgeltumwandlung für ein Arbeitszeitkonto als sofortiger Lohnzufluss zu versteuern sind.