Bundesgerichtshof beschneidet die Geltung des Sonnabends als Werktag

Am 13.07.2010 urteilte der BGH, dass für die Frage nach der Fristgemäßheit einer Mietüberweisung der Sonnabend nicht zu den Werktagen gerechnet wird (BGH VIII ZR 129/09). Mieter profitieren durch dieses Urteil von einer längeren Zahlungsfrist. Die Ursachen und Bedeutung dieses wichtigen BGH-Urteils stellen die Mietrechtsspezialisten der Anwaltskanzlei Päch & Päch dar.