Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 wurde der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, besser bekannt als Werbungskostenpauschale, rückwirkend zum 01. Januar 2022 auf 1.200 Euro erhöht. Das sind nun 200 Euro je Arbeitnehmenden in der Steuererklärung für das Jahr 2022 mehr. Das hört sich nach richtig mehr Geld an. Aber ist das tatsächlich so? Die Lohnsteuerhilfe Bayern rechnet vor, wie viel davon wirklich beim einzelnen Beschäftigten hängen bleibt.
Wenn es um die Einkommensteuererklärung geht, fällt häufig der Begriff „Werbungskosten“. Per Definition fallen unter Werbungskosten alle Ausgaben, die dem Erwerb, der Sicherung oder dem Erhalt von Einnahmen zugutekommen. Dazu zählen in erster Linie beruflich veranlasste Ausgaben von Arbeitnehmern. Auch Rentner können Werbungskosten haben, wenn zum Beispiel eine Beratung zur Rente beansprucht wurde. Werden Einkünfte […]