Wettbewerbsrecht, Healthcare: „ L. stoppt Durchfall!“ ist ein unzulässiger Werbeclaim
Mit Richterspruch vom 31.01.2014 hat das Oberlandesgericht Schleswig entschieden, dass der Claim „L. stoppt Durchfall!“ gegen das Wettbewerbsrecht verstößt und daher rechtswidrig ist (OLG Schleswig, Urteil vom 30.01.2014 – 6 U 15/13).