Urheberrecht: Ist die Verwendung von Storify oder ähnlicher Kuratierungstools auf der eigenen Webseite zulässig?

Urheberrecht: Ist die Verwendung von Storify oder ähnlicher Kuratierungstools auf der eigenen Webseite zulässig?

Der Einsatz von Kuratierungsdiensten, wie etwa storify, wird derzeit immer beliebter. Jedoch bergen sich in dem Einsatz auch rechtliche Risiken, welchen sich der Nutzer bewusst sein sollte. Kuratierungsdienste stellen vereinfacht ausgedrückt dem Webseitenbetreiber Werkzeuge zur Verfügung, um (Fremd-)inhalte einfach und ohne große Problem aufzufinden und zu ordnen.

Arbeitsrecht: Mindestlohngesetz: Änderung bei den Dokumentationspflichten ab dem 1. August 2015!

Arbeitsrecht: Mindestlohngesetz: Änderung bei den Dokumentationspflichten ab dem 1. August 2015!

Durch das Mindestlohngesetz wurde zum 1. Januar 2015 in Deutschland erstmals ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 je Zeitstunde eingeführt. Die Höhe des Mindestlohns wird durch den Gesetzgeber bestimmt und kann auf Vorschlag der Mindestlohnkommission durch Rechtsverordnung geändert werden. Die Mindestlohnkommission wird alle fünf Jahre durch die Bundesregierung neu berufen und besteht aus unabhängigen Mitgliedern der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite s

Arbeitsrecht: Mindestlohngesetz: Berechtigte Arbeitnehmerforderung führt zu unberechtigter Arbeitgeberkündigung

Durch das Mindestlohngesetz wurde zum 1. Januar 2015 in Deutschland erstmals ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 je Zeitstunde eingeführt. Die Höhe des Mindestlohns wird durch den Gesetzgeber bestimmt und kann auf Vorschlag der Mindestlohnkommission durch Rechtsverordnung geändert werden. Die Mindestlohnkommission wird alle fünf Jahre durch die Bundesregierung neu berufen und besteht aus unabhängigen Mitgliedern der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite s

Datenschutzrecht: EuGH zu der Frage, ob die europäischen Datenschutzregeln der Richtlinie 95/46/EG auch auf Privatpersonen Anwendung finden

Der EuGH hat am 11. Dezember 2014 (C-212/13) entschieden, dass die europäischen Datenschutzregeln der Richtlinie 95/46/EG auch auf eine Videoüberwachung durch Privatpersonen Anwendung finden und der Ausnahmetatbestand, wonach eine Anwendung der Richtlinie nicht in Frage kommt, wenn die Videoüberwachung ausschließlich zu persönlichen oder familiären Zwecken erfolgt, eng auszulegen ist.

Bach-Blütenprodukte dürfen nicht mit bestimmten gesundheitsbezogenen Aussagen beworben werden

Der Beklagte, der Betreiber einer Versandapotheke, bietet unter anderem sog. Bach-Blütenprodukte an, welche er unter anderem mit den Hinweisen bewarb, diese würden von Kunden „in emotional aufregenden Situationen wie zum Beispiel einer Flugreise, einer Prüfung, einem Zahnarzttermin …“ verwendet oder könnten „uns unterstützen, emotionalen Herausforderungen zu begegnen“

http://www.webvocat.de/dynamische-inhalte/newsletter/newsletter-102014.html

Die Einbettung eines auf einer Website öffentlich zugänglichen urheberechtlich geschützten Werkes in eine andere Website mittels eines Links unter Verwendung der Framing-Technik allein stellt unter bestimmten Voraussetzungen keine öffentliche Wiedergabe im Sinne der Richtlinie 2001/29/EG und somit keine Urheberrechtsverletzung dar. Dies entschied der Europäische Gerichtshof in Luxembourg auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (BGH) hin. Voraussetzung i

Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach zur Zulässigkeit von Dashcams

Dashcams – also Videokameras die auf dem Armaturenbrett (englisch: dashboard) installiert werden und den Verkehr fortwährend filmen – erfreuen sich im Ausland (vor allem in den Vereinigten Staaten von Amerika und in der russischen Föderation) bereits sehr großer Beliebtheit und werden auch in Deutschland immer populärer. Viele Autofahrer möchten durch den Einsatz einer solchen Kamera bei einem späteren Unfall oder Verkehrsverstößen Beweise für das F

Download von ebooks bewirkt keine Erschöpfung des Verbreitungsrechts

Ein Händler, welcher seinen Kunden die Möglichkeit bietet, ebooks oder Hörbücher als Download auf einem lokalen Datenträger zu speichern, darf in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen verbieten, die heruntergeladenen Dateien weiterzuveräußern. Der urheberrechtliche Erschöpfungsgrundsatz gelte nicht. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 15. Mai 2014 (Az.: I-22 U 60/13).

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