Gemäß §§ 90 Abs. 1 S. 1, 200 Abs. S. 1 AO ist der Steuerpflichtige zur uneingeschränkten Mitwirkung bei der Ermittlung seiner steuerlichen Verhältnisse verpflichtet. Er hat insbesondere die für die Besteuerung erheblichen Tatsachen u. a. durch Vorlage von Aufzeichnungen vollständig und wahrheitsgemäß offenzulegen und gegenüber der Finanzverwaltung gegebenenfalls zu erläutern.
Jeder kennt es: Die Überlassung von Dienstwagen an Mitarbeiter auch zur privaten Nutzung. Jeder weis es: Die Finanzverwaltung verdient mit – entweder durch die Besteuerung des in der Privatnutzung liegenden geldwerten Vorteils nach der sog. 1% – Regelung oder gemäß genauer Erfassung im Fahrtenbuch.
Es hat wieder wichtige datenschutzrechtliche Entscheidungen gegeben, die wir nachfolgend kurz präsentieren. Für die Werbewirtschaft sind die kürzlich beschlossenen Arbeitsanweisungen des Düsseldorfer Kreises in der Arbeitsgruppe „Werbung und Adresshandel“ von großer Bedeutung. Des Weiteren hat das EU-Parlament einen vorläufigen Entwurf zur EU-Datenschutzgrund-VO verabschiedet.
Ein Süßwarenhersteller durfte in eine TV-Werbespot für ein Gewinnspiel werben, an welchem ausschließlich Käufer der Waren teilnehmen konnten. Durch Einsendung des Kassenbons als Beleg für den Erwerb von fünf Packungen zu je ca. einem Euro konnten die Käufer an der Verlosung von 100 Goldbarren im Wert von ca. 5.000 Euro teilnehmen. (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Dezember 2013, Az.: I ZR 192/12.)
Pünktlich zum Weihnachtsfest versandte eine einschlägig bekannte Kanzlei zehntausende Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen.
Der rechtlich äußerst umstrittene Vorwurf: illegal gestreamte Filme.
Doch letztlich ist die Rechtslage mehr als umstritten und auch die Staatsanwaltschaft soll nun ermitteln.
In einem Beschluss vom 21.10.2013, Az: 6 W 82/12, hat das OLG Frankfurt am Main, festgestellt, dass auch ein dekorativer Gebrauch einer Marke eine unlautere Ausnutzung des Rufs einer bekannten Marke sein kann.
Der Bundesgerichtshof hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit der Wirksamkeit einer in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Möbelversandhändlerin enthaltenen Versand- und Gefahrübergangsklausel befasst (BGH, Urteil vom 6. November 2013, VIII ZR 353/12).
Um ein Haar hätte es aus sein können mit Social Media Marketing für Unternehmen in Deutschland. Mit einer Anordnung wollte das Unabhängige Datenschutzzentrum Schleswig-Holstein es erzwingen, dass ein Unternehmen seine Facebook-Fanpage deaktiviert. Mit Urteil vom 09. Oktober 2013 hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht (VG Schleswig-Holstein) diese Anordnung aufgehoben.
In einer Entscheidung vom 12. September 2013 beschäftigte sich der erste Senat des BGH mit der Frage der Zulässigkeit von sogenannten Empfehlungs-E-Mails und stufte diese als rechtswidrig ein.