Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat aktuell entschieden, dass: Behörden Auskunft über problematische, aber nicht gesundheitsgefährdende Inhaltsstoffe von Lebensmitteln und Haushaltsprodukten geben dürfen.
Am 27. März 2014 hat die Finanzministerkonferenz in Berlin getagt. Die Finanzminister von Bund und Ländern einigten sich auf eine weitere Verschärfung der bestehenden Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige.
Nach einer entsprechenden Pressemitteilung des Finanzministeriums Baden-Württemberg vom 27. März 2014 muss mit folgenden Verschärfungen des bestehenden Rechts gerechnet werden:
Aufgrund eines neuen Richtlinienentwurfs der Europäischen Kommission sollen künftig Betriebsgeheimnisse und Interna einheitlich geschützt werden.
Hinter dem Entwurf der sog. „Richtlinie über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung“, steht ein simples Konzept.
Viele Webseitenbetreiber analysieren ihre Webseiten mit Hilfe von Trackingtools wie Google Analytics oder Piwik. Da die meisten Webseiten jedoch von Dienstleistern erstellt werden, denen juristische Kenntnisse fehlen und die auch nicht juristisch beraten werden, fehlen in vielen Datenschutzerklärungen Hinweise auf den Einsatz entsprechender Trackingtools.
Die Klägerin in diesem Verfahren vertreibt unter anderem die berühmten „Snickers“ und „Bounty“-Riegel. Die Beklagte trat mit den Produkten „Winergy“ und „Wish“ auf einer Süßwarenmesse auf. Die Klägerin war der Auffassung, die Aufmachung der Verpackung der Produkte „Wish“ und „Winergy“ lehnten sich zu stark an die Verpackungen der Produkte „Snickers“ und „Bounty“ an und verletzen daher ihre Rechte. Das Landgericht Köln gab der Klage in erster Instanz statt, die Beru
Gleichzeit wird die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Durch die neuen Regelungen wird das Fernabsatzrecht weitgehend umgestaltet und europaweit vollharmonisiert. Hiervon können Verbraucher als auch Unternehmer profitieren, da der grenzüberschreitende Handel künftig höhere Rechtssicherheit bieten wird, als bislang.
Vor dem Hintergrund der vom Europäischen Gerichtshof im Jahr 2012 zu Gunsten einzelner chinesischer Schuhhersteller getroffenen Feststellung der Rechtswidrigkeit der Antidumpingzölle auf Schuhimporte dieser Hersteller klärt der Europäische Gerichtshof jetzt die Frage der Gültigkeit der Antidumpingzölle für alle Hersteller.
Die Stimmen zum Thema Steuerhinterziehung überschlagen sich nicht erst seit dem Fall Hoeneß. Nahezu täglich liest man in der Presse, dass weitere Maßnahmen zur Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige anstehen und auch das Bankgeheimnis immer mehr aufweicht.
Die Wagner System GmbH, Hersteller von Möbelzubehörprodukten, Pflanzen- und Transportrollern in Lahr/Schwarzwald, wurde vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg mit dem Prädikat "ECOfit Betrieb" ausgezeichnet.
Bereits mit Urteil vom 20. März 2013, Aktenzeichen XI R 6/11 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Zahlungen eines Minderwertausgleichs wegen Schäden am Leasingfahrzeug nicht umsatzsteuerbar sind.