Wettbewerbsrecht: Werbeblocker „AdBlock Plus“ unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten

Bei AdBlock Plus handelt es sich um ein Plugin für verschiedene Browser, welches dafür sorgt, dass von Webseiten geschaltete Werbung unterdrückt wird und somit für den Nutzer nicht sichtbar ist. Durch Blockierung der Werbung entgehen vielen Werbetreibenden Einnahmen, weswegen nunmehr große Werbevermarkter wie die Seven One-Media (der Vermarkter von ProSieben und Sat1), die Axel Springer AG und die RTL-Töchter IP Deutschland und RTL Interactive die Eyeo GmbH (den He

Arbeitsrecht: Bewertung in Arbeitszeugnissen – wie zufrieden muss man sein?

Durchschnittliche Leistungen erhalten in der Schule die Note befriedigend. Eine bessere Note muss sich der Schüler durch nachgewiesene Leistung erarbeiten. Angelehnt an das Schulnotensystem gilt dieser Grundsatz seit jeher auch im Arbeitsrecht, d. h. für ein besseres als ein durchschnittliches Arbeitszeugnis muss der Arbeitnehmer den Nachweis erbringen.

Domainrecht: LG Köln zur Freigabe der Domain bag.de

Das LG Köln entschied am 26.08.2014 (Az.: 33 O 56/14), dass für die Abkürzung des Bundesarbeitsgerichts „BAG“ ein Namensrecht besteht. Geklagt hatte vorliegend die Bundesrepublik Deutschland gegen die Inhaberin der Domain „bag.de“, welche seinerzeit käuflich erworben werden konnte.

Datenschutzrecht: OVG Lüneburg zur Zulässigkeit der Videoüberwachung in privaten Bürogebäuden

Das OVG Lüneburg entschied am 29.09.2014 (Az.: 11 LC 114/13) in einem Rechtsstreit zwischen einer Hausbesitzerin und dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen. Die Hausbesitzerin klagte gegen eine Verfügung des Landesbeauftragten für Datenschutz, mit welcher ihr die Videoüberwachung eines ihr gehörenden Bürogebäudes untersagt wurde. Das OVG gab der Klage statt und hielt die Videoüberwachung im entschiedenen Fall für rechtmä&sz

E-Commerce-Recht 2014: Entspricht Ihr Online-Shop den aktuellen Anforderungen?

Das Jahr 2014 hatte es für den Online-Handel in sich und Besserung ist in nächster Zeit nicht in Sicht.

Während sich die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie im vergangenen Juni auf Bereiche auswirkte, welche sich bereits früher durch ihre Komplexität auszeichneten, werden insbesondere die Energieeffizienzkennzeichnungspflichten im Online-Handel deutlich komplizierter.

http://www.webvocat.de/dynamische-inhalte/newsletter/newsletter-102014.html

Die Einbettung eines auf einer Website öffentlich zugänglichen urheberechtlich geschützten Werkes in eine andere Website mittels eines Links unter Verwendung der Framing-Technik allein stellt unter bestimmten Voraussetzungen keine öffentliche Wiedergabe im Sinne der Richtlinie 2001/29/EG und somit keine Urheberrechtsverletzung dar. Dies entschied der Europäische Gerichtshof in Luxembourg auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (BGH) hin. Voraussetzung i

App-Namen sind titelschutzfähig

Das OLG Köln (Urteil vom 05.09.2014, Az.: 6 U 205/13) hatte im letzten Monat der Frage nachzugehen, inwieweit Namen von Apps titelschutzfähig im Sinne des § 5 Abs. 3 MarkenG sind. Das OLG Köln ging, wie bereits andere Gerichte zuvor, davon aus, dass grundsätzlich auch für Apps ein Titelschutz bestehen kann. Ein Schutz scheidet jedoch aus, sofern der Titel der App rein beschreibend ist.

Neuigkeiten von unseren Kooperationspartnern, sowie internationalen Organisationen und Behörden im Bereich des Intellectual Property

In diesem Monat möchten wir Sie in unserer internationalen Rubrik unter anderem über die Newsletter der International Trademark Association, sowie der World Intellectual Property Organisation informieren. Des Weiteren möchten wir Ihnen einige interessante Themen aus der World Intellectual Property Review vorstellen.

Neues vom Geburtstagszug: OLG Schleswig verneint Urheberrechtsschutz

In seiner Entscheidung vom 13. November 2013 (Az. I ZR 143/12) verabschiedete sich der BGH von einer jahrzehntelang gefestigten Rechtsprechung zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit von Werken der angewandten Kunst. Demnach seien bei Werken der angewandten Kunst keine höheren Anforderungen an die Schöpfungshöhe des Werkes zu stellen, als bei Werken der zweckfreien Kunst. Bei Werken der angewandten Kunst handelt es sich um Solche, welche einem Gebrauchszweck dienen, z. B. M&ou

Aufnahmen einer Dashcam als Beweismittel im Zivilverfahren

Im letzten Newsletter berichtete der Autor bereits über eine Entscheidung des VG Ansbach hinsichtlich der Zulässigkeit von Dashcams unter den Gesichtspunkten des Datenschutzrechts. In einem derzeit anhängigen Zivilverfahren hat sich das Amtsgericht München ebenfalls mit dieser Fragestellung beschäftigt und hierzu umfangreich Stellung genommen.