Werbeanrufe gegenüber Verbrauchern ohne deren Einwilligung sind nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) untersagt. Viele Verbraucher wissen oftmals aber nicht, dass sie – ohne ihr Wissen – eine Einwilligung abgegeben haben und daher dem Grunde nach Werbeanrufe ihnen gegenüber legitim sind.
Markenschutz ist wichtig! Marken schaffen Vertrauen und Marken transportieren Ihr Firmenimage an den Verbraucher. Marken werden jedoch von vielen Seiten geschwächt. Zum einen durch Neuanmeldungen anderer Markeninhaber, zum anderen auch durch eine Vielzahl neugeschaffener Domains.
Gem. § 10 Abs. 1 Satz 6 UStG gehören Beträge, die der Unternehmer im Namen und für Rechnungen eines anderen vereinnahmt und verausgabt als sogenannte durchlaufende Posten nicht zum umsatzsteuerpflichtigen Unternehmerentgelt.
Beim Blick auf den rechten Bildschirmrand wundern sich seit einiger Zeit wohl immer mehr Facebook Nutzer, weshalb ihre Freunde als Werbefiguren gewisser Unternehmen, Produkte oder Marken agieren. Das sind die sog. gesponserten Meldungen.
Der richtige App-Name ist neben der Qualität derselbigen das Wichtigste für ihren Erfolg. Ohne einen prägnanten, unverwechselbaren Namen bekommt die App keine Aufmerksamkeit und somit verkauft sie sich auch nicht.
Zur Frage der Haftung der Eltern beim unerlaubten Veröffentlichen von Dateien auf Online Tauschportalen durch ihre Kinder hat der BGH nun eine Entscheidung getroffen. (Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12) – Morpheus
Die beanstandete Werbung wurde in einem für Kinder ab sieben Jahren konzipierten Internetportal platziert. Dort wurde den Nutzern ein Schneebälle werfender Elch präsentiert, welchem man durch Zielen und Klicken mit der Maus Schneebälle zurückwerfen konnte. Nach mehrmaligem Zurückwerfen wurde der Nutzer auf die Seite eines Herstellers von Joghurtprodukten weitergeleitet, wo ein bestimmtes Produkt beworben wurde. Bereits während des Spiels wird das Wort "Wer
Gerade der Mittelstand beklagt immer wieder Liquiditätsengpässe aufgrund schlechter Zahlungsmoral von Kunden. Wenn die entsprechenden Außenstände die eigenen Verbindlichkeiten übersteigen, endet dies vor allem für kleine und mittlere Unternehmen nicht selten in der eigenen Insolvenz. Damit soll ab dem 16. März 2013 nach dem Willen der Europäischen Union Schluss sein. Ab dem 16. März 2013 greift nämlich die Richtlinie 2011/7/EU des Europäisc
Im Newsletter 12/2012 hatten wir bereits über das vor dem Bundesfinanzhof unter Aktenzeichen VI R 51/11 anhängige Musterfahren zur Dienstwagenbesteuerung berichtet. Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG ist bekanntlich die private Nutzung eines Firmenwagens, der zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, für jeden Kalendermonat mit 1 % des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zu versteuern. Diskutiert wird seit langem darüber, ob die &uu
In immer mehr Fällen entsteht die Frage, ob und wenn ja, in welchem Umfang die private Nutzung gestattet ist und inwiefern der Arbeitgeber diese kontrollieren darf.
Dies betrifft viele verschiedene juristische Aspekte.