Werbeanrufe nach Gewinnspielteilnahme

Werbeanrufe nach Gewinnspielteilnahme

Werbeanrufe gegenüber Verbrauchern ohne deren Einwilligung sind nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) untersagt. Viele Verbraucher wissen oftmals aber nicht, dass sie – ohne ihr Wissen – eine Einwilligung abgegeben haben und daher dem Grunde nach Werbeanrufe ihnen gegenüber legitim sind.

„Klick und wirf zurück“ – Unlauterkeit von verschleierten Werbemaßnahmen gegenüber Kindern

„Klick und wirf zurück“ – Unlauterkeit von verschleierten Werbemaßnahmen gegenüber Kindern

Die beanstandete Werbung wurde in einem für Kinder ab sieben Jahren konzipierten Internetportal platziert. Dort wurde den Nutzern ein Schneebälle werfender Elch präsentiert, welchem man durch Zielen und Klicken mit der Maus Schneebälle zurückwerfen konnte. Nach mehrmaligem Zurückwerfen wurde der Nutzer auf die Seite eines Herstellers von Joghurtprodukten weitergeleitet, wo ein bestimmtes Produkt beworben wurde. Bereits während des Spiels wird das Wort "Wer

Forderungsmanagement: EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr ist am 16. März 2013 in Kraft getreten

Forderungsmanagement: EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr ist am 16. März 2013 in Kraft getreten

Gerade der Mittelstand beklagt immer wieder Liquiditätsengpässe aufgrund schlechter Zahlungsmoral von Kunden. Wenn die entsprechenden Außenstände die eigenen Verbindlichkeiten übersteigen, endet dies vor allem für kleine und mittlere Unternehmen nicht selten in der eigenen Insolvenz. Damit soll ab dem 16. März 2013 nach dem Willen der Europäischen Union Schluss sein. Ab dem 16. März 2013 greift nämlich die Richtlinie 2011/7/EU des Europäisc

Steuerrecht: Dienstwagenbesteuerung: Bundesfinanzhof bestätigt 1%-Regelung und fordert gleichzeitig Mindestangaben eines Fahrtenbuchs

Steuerrecht: Dienstwagenbesteuerung: Bundesfinanzhof bestätigt 1%-Regelung und fordert gleichzeitig Mindestangaben eines Fahrtenbuchs

Im Newsletter 12/2012 hatten wir bereits über das vor dem Bundesfinanzhof unter Aktenzeichen VI R 51/11 anhängige Musterfahren zur Dienstwagenbesteuerung berichtet. Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG ist bekanntlich die private Nutzung eines Firmenwagens, der zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, für jeden Kalendermonat mit 1 % des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zu versteuern. Diskutiert wird seit langem darüber, ob die &uu