Durch das Wachstumschancengesetz und die neuen Bemessungsgrundlagen für die Forschungszulage können sich KMU jährlich bis zu 3,5 Mio. EUR an steuerlichen Vorteilen sichern.
Mit dem Wachstumschancengesetz ändert sich die Definition von E-Rechnungen. Ab dem 1.1.2025 gelten nur noch die Rechnungen als elektronisch, die strukturierten in einem elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden. Sie müssen dabei der EU-Norm EN 16931 entsprechen und maschinell lesbar sein. Eine einfache PDF-Datei reicht dafür in der Regel nicht mehr.
Unternehmer müssen dann in der Lage sein, elektronische Rechnungen (kurz: E-Rechnungen) zu erzeu
– Produktion sinkt gegenüber Vorjahr- Fast die Hälfte der Unternehmen fürchten Verschlechterung- WSM fordert für alle einen erreichbaren Industriestrompreis und Wachstumschancengesetz