BGH Urteil zur Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung
München, 20.01.2016: Der Bundesgerichtshof hat aktuell entschieden, dass Sondertilgungsrechte bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zu berücksichtigen sind.
München, 20.01.2016: Der Bundesgerichtshof hat aktuell entschieden, dass Sondertilgungsrechte bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zu berücksichtigen sind.
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Informationsveranstaltung mit rechtlicher Diskussion in den Räumlichkeiten der Brunzel Bau GmbH, Velten. Bauunternehmer Heiko Brunzel, erfolgreich seit über zwanzig Jahren in der Bauwirtschaft in Brandenburg und Berlin, führt regelmäßig Inhouse-Veranstaltungen mit Mitstreitern aus der Bau- und Immobilienbranche und Bank- und Sparkassenpartner, Kunden der Brunzel Bau sowie dem Mitarbeiterteam durch. Am Puls der Zeit, damit im Dialog zu Kunden, Mitarbeitern und Mitbewerbe