17.10.2016 – Erneut unterliegt die Landesbank Baden-Württemberg vor dem Landgericht Stuttgart in einem über den Widerruf von Darlehensverträgen geführten Rechtsstreit. Das Gericht verurteilte die LBBW zur Rückzahlung des Vorfälligkeitsentgelts sowie zur Zahlung des dem Darlehensnehmer zustehenden Nutzungsersatzes.
Der Fall
Der Mandant schloss im Jahr 2006 einen Darlehensvertrag mit der LBBW, der der Finanzierung einer Immobilie diente. Das Hausgrundstück wurd
Bislang stellte sich die vorzeitige Kündigung eines Immobiliendarlehens für die Verbraucher oftmals als kostspielige Angelegenheit heraus. Bei der Berechnung der im Falle der vorzeitigen Kündigung des Immobilienkredites anfallenden Vorfälligkeitsentschädigung wurden bislang geleistete Sondertilgungen seitens der Banken nicht anerkannt. Dieser für Kreditnehmer ungünstigen Vertragsklausel hat der Bundesgerichtshof jetzt einen Riegel vorgeschoben: In seinem per P
In seinem Urteil vom 20.04.2015 Az.: 6 O 9499/14 stellte das Landgericht Nürnberg-Fürth fest, dass der Widerruf eines bereits drei Jahre früher außerordentlich nach § 490 II BGB gekündigten Darlehensvertrages nicht verwirkt war.
Der Sachverhalt der Entscheidung
Im August 2011 hatte die Darlehensnehmerin und Klägerin den bei der Beklagten im März 2009 geschlossenen Verbraucherdarlehensvertrag nach § 490 II BGB außerordentlich gekündigt.
29.01.2016: – Das ewige Widerrufsrecht von Darlehensverträgen steht vor dem Aus. Nach einer aktuellen Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Bundesregierung am 27.01.2016 einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der genau dies regeln soll. Wird der Entwurf in Bundestag und Bundesrat bestätigt, endet das ewige Widerrufsrecht bereits Juni 2016. Darlehensnehmer, die immer noch in teuren Krediten stecken, sollten jetzt sofort handeln.