Befristung von Arbeitsverträgen erleichtert.

Das Bundesarbeitsgericht hat in einer aktuellen Entscheidung (Bundesarbeitsgericht, Urteil
vom 6. April 2011 – 7 AZR 716/09 -, Befristung eines Arbeitsverhältnisses mit einer Lehrerin)
die Voraussetzungen für eine Befristung ohne Sachgrund nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG
konkretisiert – zum Wohle der Arbeitgeber.