Wettberwerbsrecht: Der Hinweis „Voraussichtliche Versanddauer 1-3 Tage“ im Online-Versandhandel verstößt gegen Wettbewerbsrecht – Droht eine Abmahnwel

Der Online Versandhandel ist trotz wirtschaftlicher Schieflage ein wachsendes Geschäft mit hohen Umsatzzahlen. Entsprechend häufig sind Sachverhalte aus dieser Branche auch Gegenstand eines Richterspruches.