Auswirkungen der Neuregelung der geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) auf die Kostenrechnung

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind mehrjährig nutzbar. Zudem sind es bewegliche Güter, die selbstständig nutzbar sind und einen Nettopreis von maximal 410 Euro haben. So heißt es zumindest für Anschaffungen bis einschließlich Dezember 2017. Mit Wirkung zum 1. Januar 2018 erhöht sich die Wertgrenze für GWG von 410 Euro auf 800 Euro (netto, zuzüglich Umsatzsteuer). Zunächst […]