Änderungen zur VOB/B und VOB/A sind in Kraft getreten

Änderungen zur VOB/B und VOB/A sind in Kraft getreten

Am 18.04.2016 sind die Änderungen der VOB/B sowie die neu erarbeiteten Abschnitte 1-3 der VOB/A in Kraft getreten. Mit den Änderungen im Teil B wurde auf EU-Vorgaben reagiert und die Regelungen zur "Ausführung" in § 4 und zur "Kündigung durch den Auftraggeber" in § 8 überarbeitet bzw. ergänzt.

Wichtig dabei für:

Auftraggeber: Vom Auftraggeber beauftrage Bauunternehmen und Handwerker müssen diesem Namen, gesetzliche Vertrete