Am 18.04.2016 sind die Änderungen der VOB/B sowie die neu erarbeiteten Abschnitte 1-3 der VOB/A in Kraft getreten. Mit den Änderungen im Teil B wurde auf EU-Vorgaben reagiert und die Regelungen zur "Ausführung" in § 4 und zur "Kündigung durch den Auftraggeber" in § 8 überarbeitet bzw. ergänzt.
Wichtig dabei für:
Auftraggeber: Vom Auftraggeber beauftrage Bauunternehmen und Handwerker müssen diesem Namen, gesetzliche Vertrete
Auftraggeber von Bauleistungen und Bieter erhalten im VOB/A Seminar des Haus der Technik am 16. März 2015 und 8. Juni 2015 praxisgerechtes Grundwissen über Basisparagraphen zur Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen
Im HDT-Seminar VOB/A, B, C werden Einsteiger aus kaufmännischen und technischen Bereichen am 30. September 2014 in Essen praxisorientiert in die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen eingeführt
Auftraggeber und Bieter lernen praxisorientiert die Basisparagraphen zur Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen im HDT-Intensivseminar VOB/A am 22. September 2014 und 17. November 2014 kennen
Die VOB kennt drei tatsächlich und rechtlich völlig unterschiedliche Teile: das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren (VOB/A), Allgemeine Vertragsbedingungen für die Durchführung von Bauleistungen (VOB/B) und Technische Vertragsbedingungen (VOB/C).
Mit einem Erlass vom 26.06.2012 (BAnz AT 13.07.2012) hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die geänderten Fassungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB 2012 – Teile A, B und C bekannt gegeben.