Beschluss des OVG Münster: Werbung auf CITYCUBES? (Schalt- und Verteilerkästen der Telekom Deutschland GmbH) benötigt kein Sondernutzungsrecht

Mit Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 13.05.2020 ist festgelegt, dass die werbliche Nutzung der Rheinkultur Medien und Verlags GmbH von Schalt- und Verteilerkästen der Telekom Deutschland GmbH keiner sondernutzungsrechtlichen Relevanz unterliegt.