msatzsteuer – Achtung, ab dem 1. Januar 2013 drohen Verspätungszuschläge

Bereits seit dem Jahr 2005 sind Unternehmen dazu verpflichtet, Ihre Umsatzsteuervoranmeldung dem zuständigen Finanzamt auf elektronischem Wege zu übermitteln.
Bereits seit dem Jahr 2005 sind Unternehmen dazu verpflichtet, Ihre Umsatzsteuervoranmeldung dem zuständigen Finanzamt auf elektronischem Wege zu übermitteln.