Vor kurzem hat die Haftungsfalle nach dem Betriebsrentengesetz bei einem Hannoveraner Handwerksbetrieb zugeschlagen: Ein Mitarbeiter wurde entlassen und ging daraufhin zum Rechtsanwalt.
Dieser fordert nun Schadensersatz von dem ehemaligen Arbeitgeber, weil der Mitarbeiter nicht zur betrieblichen Altersversorgung beraten worden war.
Wer seit dem Jahre 2002 einen oder mehrere sozialversicherungspflichtige Mitarbeitende beschäftigt hatte, haftet unter bestimmten Umständen auch für deren Renten- und Unfallversicherung, warnt Dennis Wolfram, Versicherungskaufmann und Geschäftsführer bei der Visora GmbH und CO. KG aus Hannover.