TTR-Benchmarkstudie: Wohnungswirtschaft vernachlässigt Mieterzufriedenheit
TTR-Benchmarkstudie: Wohnungswirtschaft vernachlässigt Mieterzufriedenheit
TTR-Benchmarkstudie: Wohnungswirtschaft vernachlässigt Mieterzufriedenheit
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin.
In einem Urteil vom 13. Oktober 2010 hat der Bundesgerichtshof die Rechte der Mieter bei Eigenbedarfskündigungen gestärkt.
Neben der Wohngegend ist die Größe der Wohnung die wohl wichtigste Grundlage für einen Mietinteressenten, sich für eine Wohnung zu entscheiden.
Der Bundesgerichtshof versagte einem Vermieter in seinem Urteil vom 17.11. 2010 die Sonderkündigung eines Mietvertrages gemäß § 573a BGB. Aus diesem aktuellen Anlass werfen die Spezialisten der Nürnberger Anwaltskanzlei Päch & Päch Licht auf die Bedingungen der erleichterten Kündigung durch den Vermieter.
• Anteil der Vermieter, die Umsätze über eine Million erzielt haben, ist um 270 Prozent gestiegen
• erento als zusätzlicher Online-Vertriebskanal für Unternehmen
Präzedenzfall am Amtsgericht Wetzlar