Robin Hood des Erbrechts

Robin Hood des Erbrechts

Der Erblasser kann in seinem Testament bestimmen, dass seine gesetzlichen Erben leer ausgehen und nichts aus seinem Nachlass erhalten. Solche Fälle gibt es immer wieder. Wie man sich dagegen wehren kann, um doch noch einen Krümel vom Kuchen zu bekommen, erklärt Rechtsanwältin Julia Roglmeier in ihrem Ratgeber "Der Pflichtteil – Die Rechte der Enterbten" aus der Reihe Beck kompakt (Verlag C.H.BECK).

Enterbt und doch am Nachlass beteiligt? Geht das? "Ja", b

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