Verkehrsrecht: Haftung -Parken am Hang nur mit Handbremse!

Verkehrsrecht: Haftung -Parken am Hang nur mit Handbremse!

Verkehrsrecht: Das Niedersächsische OVG entscheidet:Autofahrer, die ihr Fahrzeug an abschüssigen Straßen nur mit gezogener Handbremse ohneeingelegten Gang abstellen, leben gefährlich. Kommt es deshalb zum Schaden, haften Halter und Fahrer – Kanzlei Sachse Rechtsanwalt Frankfurt und Offenbach