BGH: kein Verjährungsbeginn bei Verhandlung über Agio
Mit Urteil vom 23.09.2014 (Az.: XI ZR 215/13) hat der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) festgestellt, dass die Verhandlung des Klägers mit der Bank, über die Minderung der Gebühr (des Agios), die Verjährung seiner Schadensersatzansprüche nicht ausgelöst hatte.