Die Mietpreisbremse sollte dafür sorgen, in Gegenden mit angespanntem Wohnungsmarkt (u. a. Berlin, Frankfurt/Main, Hamburg und München) einen Anstieg der Mieten zu begrenzen. Seit der Einführung 2015 gab es Kritik von allen Seiten, die verabschiedeten Regelungen haben in der Praxis nicht den gewünschten Effekt. Auch das Landgericht Berlin hat sich nun den Kritikern der Mietpreisbremse […]
Videostatement (http://pwbanwaltjena.de/aktuelle-informationen/pwb-tv/pwb-tv-detail/?newsid=391&cHash=08f26af6ff624b8af8fe774d6c1b7504) 27. Februar 2014. "Das Bundesverfassungsgericht hat unsere Rechtsauffassung bestätigt und die 3-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht – wie zu erwarten – für verfassungswidrig erklärt. Damit wird die Chancengleichheit und die Wahlrechtsgleichheit der kleinen Parteien in Deutschland erheblich gestärkt", erklärt Sascha G