Der Bundesgerichtshof urteilt zu Gunsten der geschädigten Rechtsschutzversicherer – BGH erklärt Ausschlussklausel der Rechtsschutzversicherungen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen für nichtig
Viel Arbeit für die Richter vom Bundesgerichtshof: Seit heute klagt LV-Doktor (www.lv-doktor.de) in 25 Revisionsverfahren beim BGH für die Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen. Bei verbraucherfreundlichem Ausgang müssten die Versicherungsunternehmen nach Expertenschätzungen Verträge mit einem Gesamtvolumen von rund 290 Milliarden Euro rückabwickeln.
Mittlerweile ist LV-Doktor (www.lv-doktor.de) mit 23 Verfahren bei dem obersten deutschen Gericht, dem Bundesgerichtshof (BGH) anhängig. Dabei geht es um die grundsätzliche Klärung, ob alle seit 1994 nach dem Policenmodell abgeschlossene Lebensversicherungsverträge europarechtswidrig und damit rückabwicklungsfähig sind – Verbraucher würden dann eine milliardenschwere Nachzahlung erhalten.
LV-Doktor (www.lv-doktor.de) macht am 21. Dezember 2011 neun Sammelklagen gegen große Lebensversicherer gerichtsanhängig. Das Ziel ist die komplette Rückabwicklung der Lebens- und Rentenversicherungsverträge mit einem Gesamtvolumen von rund zwei Millionen Euro.
Immer wieder kämpfen die deutschen Lebensversicherer mit allen Mitteln gegen ein rechtskräftiges Urteil, um Nachregulierungen in Milliardenhöhe zu entgehen. In einem von der LV-Doktor-Anspruchsgemeinschaft (www.lv-doktor.de) betriebenen Verfahren gegen die Skandia Lebensversicherung wurde nun wiederholt ein rechtskräftiges Urteil vermieden und die Klageforderung komplett bezahlt. Millionen andere Verbraucher gehen leer aus.
Die vorzeitige Kündigung ihrer fondsgebundenen Rentenversicherung brachte Frau Sch. einen finanziellen Verlust von mehr als 10.800 Euro. Die LV-Doktor-Anspruchsgemeinschaft (www.lv-doktor.de) klagte daraufhin. Die Aachener Münchener Lebensversicherung zahlt nun die gesamte Forderung, nachdem die Richter die Weiterleitung zum Bundesgerichtshof ankündigten.
Gefährliche Vertriebsrallye: Viele Versicherungsberater empfehlen ihren Kunden, noch in diesem Jahr eine kapitalbildende Lebensversicherung abzuschließen. Der Grund dafür ist der sinkende Garantiezins ab 2012. Doch Vorsicht: Die Lebensversicherungen sind schon lange nicht mehr attraktiv, so LV-Doktor (www.lv-doktor.de).