Kurioses aus der Steuerrechtsprechung

Kurioses aus der Steuerrechtsprechung

Essen – "Das höchste deutsche Steuergericht, der Bundesfinanzhof in München hat entschieden, dass Mitgliedsbeiträge an Vereine, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, nicht bei der Einkommensteuer abgezogen werden können", erklärt Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungsgesellschaft Roland Franz & Partner in Essen und Velbert.

Im Grundsatz können sowohl Spenden als auch Mitgliedsbeitr&auml