Download von ebooks bewirkt keine Erschöpfung des Verbreitungsrechts
Ein Händler, welcher seinen Kunden die Möglichkeit bietet, ebooks oder Hörbücher als Download auf einem lokalen Datenträger zu speichern, darf in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen verbieten, die heruntergeladenen Dateien weiterzuveräußern. Der urheberrechtliche Erschöpfungsgrundsatz gelte nicht. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 15. Mai 2014 (Az.: I-22 U 60/13).