DieÃœbergabe eines Prospekts ersetzt keine Anlegerberatung

DieÃœbergabe eines Prospekts ersetzt keine Anlegerberatung

Wer Kapitalanlagen vertreibt oder vermittelt, muss seinen Kunden richtig, vollständig und sorgfältigüber alle Chancen und Risiken aufklären. Dazu ist mehr erforderlich, als dem Kunden einen Prospekt in die Hand zu drücken. Wird dem Kunden jedoch ein Prospektübergeben, muss er ausreichend Zeit haben, ihn zu studieren.

Ein Prospekt ist kein Freibrief für den Vermittler

Anlagevermittler brauchen Geschäftsabschlüsse, um Geld zu verdienen. Zugleich müssen sie ihre Kunden richtig, vollständig und sorgfältigüber alle Chancen und Risiken aufklären. Die auf den Verbraucher- und Anlegerschutz spezialisierte Pro Visus AG informiert, was in diesem Spannungsfeld zu beachten ist.

Anlagevermittler kann wegen sittenwidriger Schädigung haften

Ein Anlagevermittler, der vorsätzlich oder auch nur leichtfertig falsche Angaben zur Sicherheit einer Anlage auf dem grauen Kapitalmarkt macht, kann nach einem Urteil des Oberlandesgerichts München wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung auf Schadensersatz haften.

Neue Abmahnwelle droht: Impressumspflicht besteht auch in sozialen Netzwerken

Der Betreiber einer geschäftlich genutzten Seite ist verpflichtet, ein Impressum bereit zu halten, dass über ihn Auskunft gibt. Dies gilt auch, wenn das Internetangebot im Rahmen eines Profils eines sozialen Netzwerks zum Einsatz kommt. Das Landgericht Aschaffenburg verurteilte den Betreiber einer solchen Seite, ein entsprechendes Impressum bereitzuhalten (vgl. LG Aschaffenburg, Urteil vom 19.8.2011 – 2 HK O 54/11).