Journalistenwatch fordert Kennzeichnung und Separierung von Halalfleisch im Lebensmittelhandel!

EU will Verbraucher und Tierschützer weiterhin bewusst täuschen
EU will Verbraucher und Tierschützer weiterhin bewusst täuschen
Wer Kapitalanlagen vertreibt oder vermittelt, muss seinen Kunden richtig, vollständig und sorgfältigüber alle Chancen und Risiken aufklären. Dazu ist mehr erforderlich, als dem Kunden einen Prospekt in die Hand zu drücken. Wird dem Kunden jedoch ein Prospektübergeben, muss er ausreichend Zeit haben, ihn zu studieren.
Anlagevermittler brauchen Geschäftsabschlüsse, um Geld zu verdienen. Zugleich müssen sie ihre Kunden richtig, vollständig und sorgfältigüber alle Chancen und Risiken aufklären. Die auf den Verbraucher- und Anlegerschutz spezialisierte Pro Visus AG informiert, was in diesem Spannungsfeld zu beachten ist.
Ein Anlagevermittler, der vorsätzlich oder auch nur leichtfertig falsche Angaben zur Sicherheit einer Anlage auf dem grauen Kapitalmarkt macht, kann nach einem Urteil des Oberlandesgerichts München wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung auf Schadensersatz haften.
Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS)informiert Schiffsfondsanleger
Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS) gründet Arbeitsgemeinschaft für geschädigte Anleger
Studenten diskutieren auf UNI.DEüber das geplante Anti-Produktpiraterie-Handelsabkommen (ACTA).
Empfehlungen von Verbraucherzentralen und Bund der Versicherten dienen auf www.beste-pflegezusatzversicherung.com als Richtwert für den Vergleich für private Pflegeversicherung. Mit der Verbraucher-Schutz-Plakette® wird nur ausgezeichnet, wer die strengen Anforderungen erfüllt.
Rechtsanwalt Philipp Wolfgang Beyer fordert einen besseren Anlegerschutz in Deutschland.
Der Betreiber einer geschäftlich genutzten Seite ist verpflichtet, ein Impressum bereit zu halten, dass über ihn Auskunft gibt. Dies gilt auch, wenn das Internetangebot im Rahmen eines Profils eines sozialen Netzwerks zum Einsatz kommt. Das Landgericht Aschaffenburg verurteilte den Betreiber einer solchen Seite, ein entsprechendes Impressum bereitzuhalten (vgl. LG Aschaffenburg, Urteil vom 19.8.2011 – 2 HK O 54/11).