Insolvenzrecht Leipzig-Rückforderung von Löhnen bei Arbeitgeberinsolvenz, § 130 InsO von Presse am 15. März 2011 Bilder, Rechtsberatung Insolvenzrecht Leipzig-Arbeitnehmer kann zur Rückzahlung von rückständigen Löhnen verpflichtet sein, wenn er die Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers