Klare Sache: Transparenz bei Krediten
Verbraucherdarlehen, wesentliche Bestimmungen
Verbraucherdarlehen, wesentliche Bestimmungen
Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16. Mai 2017 stellt keine Abkehr von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 21.02.2017 dar.
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11.03.2016 (BGBl. I, S. 396) setzte der deutsche Gesetzgeber die europäischen Vorgaben Richtlinie 2014/17/EU über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher (ABl. EU 2014, L60 S. 34) mit Wirkung zum 21.03.2016 um. Abschluss Verbraucherdarlehensvertrag – Kreditwürdigkeitsprüfung Der Schwerpunkt lag hierbei auf einer eingehenden Kreditwürdigkeitsprüfung (Art. […]
Das Widerrufsrecht ist bei Verbraucherdarlehen nach geltendem Recht zeitlich nicht befristet, wenn eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erfolgt ist. Der Bundestag hat auf Initiative der Bundesregierung beschlossen, dies in Bezug auf Neu- und Altfälle im Rahmen der Umsetzung der Wohnraumverbraucherkreditlinie zu ändern. Das Gesetz wird am 21. März 2016 in Kraft treten. Danach wird das Widerrufsrecht für Altfälle nach drei Monaten nach Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes e
Das sollten Sie wissen