Gesetzgeber will die Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie entschärfen

Gesetzgeber will die Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie entschärfen

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11.03.2016 (BGBl. I, S. 396) setzte der deutsche Gesetzgeber die europäischen Vorgaben Richtlinie 2014/17/EU über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher (ABl. EU 2014, L60 S. 34) mit Wirkung zum 21.03.2016 um. Abschluss Verbraucherdarlehensvertrag – Kreditwürdigkeitsprüfung Der Schwerpunkt lag hierbei auf einer eingehenden Kreditwürdigkeitsprüfung (Art. […]

Ende des ewigen Widerrufsrechts zum 21. Juni 2016

Das Widerrufsrecht ist bei Verbraucherdarlehen nach geltendem Recht zeitlich nicht befristet, wenn eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erfolgt ist. Der Bundestag hat auf Initiative der Bundesregierung beschlossen, dies in Bezug auf Neu- und Altfälle im Rahmen der Umsetzung der Wohnraumverbraucherkreditlinie zu ändern. Das Gesetz wird am 21. März 2016 in Kraft treten. Danach wird das Widerrufsrecht für Altfälle nach drei Monaten nach Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes e